EHEC

Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) sind bestimmte krankheitsauslösende Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli (E. coli), benannt nach dem Entdecker des Erregers Theodor Escherich. Es sind Verotoxin bildende Escherichia Coli.

Das Namenspräfix enterohämorrhagisch deutet an, dass EHEC beim Menschen blutige Durchfallerkrankungen auslösen können.

Erreger

E. coli ist ein weitverbreitetes gramnegatives Stäbchenbakterium. Mehrere nicht-pathogene Stämme sind Bestandteil der normalen Darmflora des Menschen. Es gibt jedoch einige serologisch unterscheidbare Stämme, die beim Menschen Darmerkrankungen auslösen.

Übertragung

Der Erreger und die von ihm verursachten Infektionserkrankungen treten weltweit auf. Das Hauptreservoir des Erregers bilden Wiederkäuer, vor allem Rinder, aber auch Schafe und Ziegen, in deren Darm sie regelhaft vorkommen, ohne bei ihnen Erkrankungen auszulösen.

Die Übertragung der Erreger erfolgt auf vielfältige Art und Weise überwiegend durch die direkte oder indirekte orale Aufnahme von Fäkalspuren. Eine Infektion ist auch über fäkalienverseuchtes Trink- oder Badewasser möglich. 

Diagnose

Die Diagnose erfolgt durch eine Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Ergänzend werden die vom Erreger produzierten Toxine Shiga-Toxin 1 und 2 nachgewiesen. Quick-Wert (INR) und PTT sind unauffällig. Die Blutungszeit ist verlängert aufgrund der bestehenden Thrombozytopenie.

Therapie

Eine Bekämpfung des Erregers durch Antibiotika ist nicht erfolgversprechend, da dadurch die Ausscheidung der Bakterien verlängert oder der Krankheitsverlauf durch eine erhöhte Toxinbildung verschlimmert werden kann. Die Behandlung erfolgt symptomorientiert durch Ersatz des Wasser- und Elektrolytverlustes, der bei schweren Durchfällen auftritt. Die Darmbewegung hemmende Medikamente wie Loperamid sind nicht angezeigt, um die Ausscheidung von Erregern und Toxin nicht zu behindern. Die Komplikation HUS muss intensivmedizinisch behandelt werden, beispielsweise durch Bluttransfusionen, Anregung der Urinausscheidung mittels Diuretika, Blutwäsche in Form von Hämofiltration und Plasmaaustausch. Krankenhauspatienten werden unter Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen isoliert untergebracht.

Meldepflicht

In Deutschland sind der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig, wenn entweder a) ein HUS vorliegt, b) zwei oder mehr Personen erkrankt sind und der Verdacht eines epidemiologischen Zusammenhangs besteht oder c) ein Erkrankter im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe tätig ist. Ebenso ist der direkte oder indirekte Nachweis von Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC) namentlich meldepflichtig nach § 7 IfSG, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Meldepflichtig sind die feststellenden Ärzte bzw. Labore usw. (§ 8 IfSG).

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