Lebensmittelvergiftung

Lebensmittelvergiftungen sind Nahrungsmittelunverträglichkeiten, die durch den Verzehr von Nahrungsmitteln mit giftigen Inhaltsstoffen ausgelöst werden. Davon abgegrenzt sind die nicht-toxischen Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Lebensmittel können mit verschiedensten Giften belastet sein, zum Beispiel mit Stoffwechselgiften von Bakterien, Pilzen oder Parasiten, mit giftigen Chemikalien oder Schwermetallen. Zu den Ursachen der Kontamination gehören Fehler bei der Produktion, mangelnde Hygiene in der Küche und unsachgemäße Aufbewahrung. Manchmal werden Lebensmittel absichtlich vergiftet, etwa zum Zweck einer Produkterpressung.

Lebensmittelintoxikation

Die Erkrankung erfolgt am häufigsten durch Aufnahme von Giften wie bakteriellen Toxinen.

Im Gegensatz zur Lebensmittelinfektion kommt es nicht zur Vermehrung der Keime im Körper, den Schaden richten nur seine Stoffwechselprodukte an. Die häufigste Lebensmittelvergiftung in Deutschland erfolgt durch Kontamination von Lebensmitteln mit Staphylococcus aureus über die Hände des Zubereiters (z. B. nach Aufschneiden eines Schinkens), wobei dieser an sich nicht zwingend krankmachende Hautkeim sich bei längerem Herumstehen im Lebensmittel vermehrt. Nachfolgendes Kochen tötet den Erreger ebenso wie Magensäure zwar ab, die von ihm gebildeten (Entero-)Toxine überstehen aber diese Barrieren und führen zum charakteristisch kurzen, aber unter Umständen recht heftigen Beschwerdebild. Auch Bacillus- und Clostridienarten können Enterotoxine bilden und zu ähnlichen Beschwerden führen.

Eine Lebensmittelvergiftung kann auch verursacht werden durch:

  • Hormone aus den Schilddrüsen von Schlachttieren
  • toxische Metalle und Metallverbindungen (Arsen, Antimon, Zink),
  • Pilztoxine (Orellanine),
  • pflanzliche Toxine (Solanin) und
  • Toxine aus marinen Tieren.

Lebensmittelinfektionen

Durch die Nahrung erfolgt die Aufnahme von pathogenen Mikroorganismen. Es kommt dadurch zu einer Lebensmittelvergiftung durch Infektion des Magen-Darm-Traktes. Die Keime bzw. die Bakterien vermehren sich im Menschen und verursachen dadurch nach kurzer Inkubationszeit die Beschwerden (z. B. Campylobacteriose, Salmonellose, Yersiniose). Oft produzieren diese Keime ebenfalls Toxine (z. B. Typhus, Cholera); in diesen Fällen ist eine strenge Unterscheidung zwischen Lebensmittelinfektion und Lebensmittelintoxikation nicht möglich.

Symptome

Die Symptome einer Lebensmittelvergiftung können, je nach auslösendem Toxin, sehr unterschiedlich sein. Vergiftungen mit Pflanzen oder Pilzen können zu Fieber, Übelkeit, Krämpfen, Halluzinationen und in manchen Fällen auch zum Tode führen. Fischvergiftungen können Übelkeit, Erbrechen und Durchfälle auslösen. Bei Lebensmittelinfektionen treten als Symptome meist nur Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle und Bauchkrämpfe ohne Fieber auf. Dennoch können sie als infektiöse Enteritis (mit einer Inkubationszeit von ein bis vier Tagen), mit Leukozyten im Stuhl und häufig mit Fieber wie die Lebensmittelintoxikation tödlich verlaufen.

Therapie

Der Flüssigkeits- und Salzverlust durch Erbrechen und ausgeschiedenen Stuhl wird durch die Zufuhr großer Mengen an isotonischer Flüssigkeit ausgeglichen. Bei einer reinen Lebensmittelvergiftung hat eine antibiotische Therapie keinen Sinn, da keine Infektion mit einem vermehrungsfähigen Erreger vorliegt. Bei einigen bakteriellen Infektionen werden in schweren Fällen Antibiotika gegen die aktiven Bakterien oder Parasiten verabreicht.

Erbrechen und Stuhlgang sollen in den meisten Fällen nicht zurückgehalten werden, da sie Bakterientoxine schneller aus dem Körper entfernen.

Meldepflicht

In Deutschland ist nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis beim Gesundheitsamt meldepflichtig, wenn

eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit in einem Lebensmittelunternehmen ausübt oder

zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang auftreten.

Soweit ein Lebensmittelunternehmen von dem Geschehen betroffen ist, muss auch die Lebensmittelüberwachung beim Veterinäramt tätig werden.

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