Röteln

Die Röteln sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die durch Rötelnviren ausgelöst wird und eine lebenslange Immunität hinterlässt, weshalb sie zu den Kinderkrankheiten zählt. Rötelnviren befallen nur Menschen. Neben den typischen roten Hautflecken, einem masernähnlichen Exanthem, können auch Fieber und Lymphknotenschwellungen auftreten. Gefürchtet ist eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft, weil sie zu schweren Komplikationen mit ausgeprägten Fehlbildungen des Kindes und zu Fehlgeburten führen kann – der sog. Rötelnembryofetopathie. Die Behandlung besteht in rein symptomatischen Maßnahmen, also der Linderung der Krankheitssymptome. Eine vorbeugende Lebendimpfung ist verfügbar.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt meistens durch Tröpfcheninfektion mit 50-prozentiger Kontagiosität. Besonders in nasopharyngealen Sekreten sind sehr viele Viren enthalten. Die Inkubationszeit beträgt 14–21 Tage. Eine Woche vor bis eine Woche nach Ausbruch des Exanthems ist der Patient ansteckend. Selbst asymptomatische Infizierte sind infektiös. Die Viren dringen in der Regel über die Schleimhäute der oberen Atemwege ein und werden zunächst bevorzugt in lymphatischem Gewebe vermehrt. Anschließend erfolgt eine Ausschüttung in die Blutbahn, so dass die Viren viele Organe erreichen können. Im Falle einer Schwangerschaft kann eine Übertragung des Virus über den Mutterkuchen (Plazenta) auf das ungeborene Kind erfolgen.

Symptomatik

Der Verlauf der Erkrankung ist von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich und nicht sehr spezifisch, das heißt leicht mit anderen fieberhaften Erkrankungen mit Hautausschlag verwechselbar. In etwa der Hälfte der Infektionen treten überhaupt keine Symptome auf (asymptomatischer Verlauf, stille Feiung). Nach der Inkubationszeit können sich zunächst im Gesicht gerötete, einzelstehende, leicht erhabene Flecken bilden, die sich auf den Rumpf und die Extremitäten ausbreiten. Diese bilden sich meist nach ein bis drei Tagen zurück. Begleitend tritt oft erhöhte Temperatur bis 39 °C auf. Weitere mögliche Symptome sind Kopf- und Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen an Hinterkopf, Nacken und hinter den Ohren, leichter Katarrh der oberen Luftwege sowie Bindehautentzündungen.

Komplikationen

Seltene, mit zunehmendem Lebensalter des Patienten häufiger werdende Komplikationen sind Gelenkentzündungen (Arthritis), eine Verringerung der Zahl der Blutplättchen (Thrombozytopenie) mit vermehrter Blutungsneigung oder eine Enzephalitis. Darüber hinaus kann es auch zu einer Bronchitis, einer Mittelohrentzündung oder einer Herzbeteiligung (Myo- und Perikarditis) kommen. Eine besondere Gefahr stellt jedoch eine Rötelninfektion während einer Schwangerschaft dar. In den ersten acht Wochen der Schwangerschaft führt eine Rötelninfektion in 90 % der Fälle zur Schädigung des Embryos. Mit fortschreitender Schwangerschaft sinkt das Risiko. Mögliche Folgen einer Infektion des ungeborenen Kindes sind Spontanabort, Frühgeburt oder die klassische Kombination aus Fehlbildungen in Form von Herzfehlern, Trübung der Linse der Augen (Katarakt) und Innenohrschwerhörigkeit. Dieses Vollbild, das auch Gregg-Syndrom genannt wird, entsteht bei Rötelninfektionen in der vierten Schwangerschaftswoche, wohingegen eine Infektion in der 20. Schwangerschaftswoche möglicherweise lediglich eine isolierte Taubheit auslöst.

Diagnostik

Im Gegensatz zu anderen Kinderkrankheiten ist eine allein auf den Krankheitsanzeichen basierende sichere Diagnosestellung nicht möglich. Röteln können mit anderen Infektionskrankheiten, die mit einem fleckigen Exanthem einhergehen, wie dem Drei-Tage-Fieber, Ringelröteln, Masern, Entero- oder Adenovirus-Infektionen, Mykoplasmen oder Scharlach verwechselt werden. Der direkte Nachweis des Rubellavirus in Rachenspülflüssigkeit, Urin oder anderen Sekreten ist in Speziallabors zwar grundsätzlich möglich, jedoch aufwändiger und in der Routinediagnostik nicht sinnvoll. Er ist speziellen Fragestellungen, beispielsweise bei angeborenen Infektionen vorbehalten. Wenn wichtige Entscheidungen von der Diagnosestellung abhängen, beispielsweise bei Röteln-Verdacht bei einer Schwangeren, muss die Diagnose durch Untersuchung der Antikörper im Blut mittels Immunassay (ELISA) gestellt werden. Ein positiver Nachweis von IgM-Antikörpern wird als Hinweis, jedoch noch nicht als Nachweis einer Infektion gewertet, da der Test beispielsweise durch Kreuzreaktionen mit Antikörpern gegen andere Viren auch falsch-positiv ausfallen kann. Die Bestätigung einer Rötelninfektion kann durch Nachweis von Antikörpern gegen Rubellaviren im Hämagglutinationshemmtest (HHT) erfolgen. 

Therapie

Es existiert keine ursächliche Behandlung. Die symptomatische Therapie beschränkt sich auf fiebersenkende Mittel sowie entzündungshemmende Schmerzmittel bei Gelenkbeteiligung. Erkrankte beziehungsweise deren Eltern sollten auf die mögliche Gefahr für empfängliche Schwangere hingewiesen werden. Die beste Prävention stellt die Impfung dar.

Kinder mit während der Schwangerschaft erworbenen Röteln benötigen entsprechend der Ausprägung eine umfassende Betreuung, gegebenenfalls einschließlich Augen- oder Herzoperationen, Hörgeräteversorgung und Förderung beispielsweise durch Logopädie und Krankengymnastik. Zur Vorbeugung zählen die Expositionsprophylaxe, die Postexpositionsprophylaxe sowie die Impfung.

Meldepflicht

Röteln und Rötelnembryopathie sind in Deutschland meldepflichtige Krankheiten nach § 6 Absatz 1 des IfSG. Auch deren Erreger Rubellavirus ist nach § 7 ein namentlich meldepflichtiger Erreger.

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