Pyromanie

Der Begriff Pyromanie (von altgriechisch πῦρ pyr, deutsch ‚Feuer‘ und μανία maníā ‚Raserei, Wut‚ Wahnsinn‘) bezeichnet die pathologische Brandstiftung und wurde im frühen 19. Jahrhundert geprägt, siehe dazu auch Monomanie. Betroffene Personen verspüren den Drang, Feuer zu legen und beziehen aus der Tat Befriedigung. Von der Störung betroffene Personen werden auch Pyromanen genannt.

Begriff

Der Begriff entstammt der Monomanielehre der französischen Psychiater Jean-Étienne Esquirol und Charles Chrétien Henry Marc. Er bedeutet zunächst „Monomanie der Brandstiftung“. Im deutschen Sprachraum treten Entsprechungen wie „pathologische“, „triebhafte“, „süchtige“ oder „zwanghafte Brandstiftung“ auf. Nicht selten wird der Begriff auch außerhalb eines psychiatrischen Kontextes gebraucht, um Personen zu charakterisieren, die gern mit Feuer umgehen (Zündeln).

Klassifikation

Der Begriff der Pyromanie findet sich in der ICD-10 im Kapitel F63 („Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“) mit der Kategorie F63.1 „pathologische Brandstiftung [Pyromanie]“. Im Diagnostischen und Statistischen Manual psychischer Störungen (DSM-5) ist die Pyromanie im Kapitel „Disruptive, Impulskontroll- und Sozialverhaltensstörungen“ zu finden.[1]

Problematisch an der Aufnahme des Begriffs in psychiatrische Klassifikationssysteme ist, dass hiermit die Erwartung geweckt wird, Brandstiftungen mit Merkmalen der „Pyromanie“ würden als psychische Störungen von Gerichtspsychiatern und Gerichten als schuldmindernd anerkannt.

Kriterien

Im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, dem international gültigen Diagnosekatalog der Psychiatrie, finden sich folgende Kriterien:

Die bewusste und vorsätzliche Brandstiftung in mehreren Fällen

Große Anspannung und Erregung vor der Tat

Großes Interesse an Feuer und allem, was damit zu tun hat

Freude oder Erleichterung während der Brandstiftung

Die Brandstiftungen wurden nicht aus finanziellen Gründen, Rachegelüsten etc. unternommen

Komorbidität

Die Pyromanie geht häufig mit anderen Störungen einher:

  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Lernschwierigkeiten
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung
  • Impulskontrollstörungen
  • Intelligenzminderung
  • körperliche Defizite

Differenzialdiagnose

Neben Implikationenen für die Behandlung ist die differentialdiagnostische Abgrenzung auch strafrechtlich relevant.

Andere Motive

Das wichtigste Unterscheidungskriterium zur krankhaften Pyromanie ist das Motiv: Sabotage, Rache, Versicherungsbetrug oder Verbergen eines Verbrechens weisen auf eine nicht-krankhafte Brandstiftung hin. Auch die Suche nach Aufmerksamkeit oder Anerkennung ist von der Pyromanie abzugrenzen. Das Spielen mit Feuer im Kindesalter ist keine Pyromanie.

Brandstiftungen bei Jugendlichen mit Störung des Sozialverhaltens und wiederholten Diebstählen, Aggressivität oder Schulschwänzen oder bei Erwachsenen mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen sind keine Pyromanie.

Brandstiftungen im Zusammenhang mit Schizophrenie oder organisch bedingten psychiatrischen Störungen werden nicht unter Pyromanie klassifiziert.

Brandstiftungen unter Intoxikation mit psychotropen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente) sind differenziert zu betrachten: Strafrechtlich relevant ist die Frage, ob die Impulse erst im intoxizierten Zustand entstanden sind oder ob der Impuls zur Tat bereits nüchtern vorhanden war und das Rauschmittel zur Beruhigung genutzt wurde.

Therapie

Verhaltenstherapeutische Strategien werden häufig eingesetzt. Erfahrungen bestehen in der ambulanten Therapie mit der ‚grafischen Interviewtechnik‘ und mit soziotherapeutischen Psychoedukationsprogrammen.

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