Diphtherie

Die Diphtherie ist eine vor allem im Kindesalter auftretende, akute und ansteckende Infektionskrankheit, die durch eine Infektion der oberen Atemwege mit dem grampositiven Corynebacterium diphtheriae, dem „Diphtheriebazillus“, hervorgerufen wird. Gefürchtet ist das von diesem Erreger abgesonderte Diphtherietoxin, ein Exotoxin, das zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen kann. 

Erreger

Die Diphtherie wird durch das toxinbildende Bakterium ausgelöst und ist von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen- oder Schmierinfektionen übertragbar, beispielsweise durch engen Kontakt beim Niesen, Husten oder Küssen, selten auch über kontaminierte Gegenstände. Der Mensch stellt zwar das Hauptreservoir dar, ist aber nicht die einzige Übertragungsquelle. Auch klinische gesunde Bakterienträger können die Krankheit übertragen, da der Impfstoff zwar gegen die Symptomatik des Diphtherietoxins wirkt, aber sich nicht gegen das Bakterium richtet. Es sind zwei Formen beschrieben: Die Rachendiphtherie als schwere Rachenentzündung sowie die Hautdiphtherie als teils ausgestanzt und schmierig belegte Hautläsionen. Für die Hautform müssen die Erreger in Wunden bzw. Hautläsionen gelangen insbesondere über eine Schmierinfektion.

Symptome

Die Schwere und Ausgestaltung der Symptome, die zwei bis sechs Tage nach der Infektion auftreten, also der Inkubationszeit, hängen ab von der Immunlage des Erkrankten. Sie ist differenzialdiagnostisch vom Pseudokrupp und von der Epiglottitis abzugrenzen. Bakterienträger selbst können wochenlang ansteckend sein, ohne dass sie Symptome zeigen. Primärer Ansiedlungsort sind die Mandeln.

Bei lokalisierten Diphtherien (Mandel- und Rachendiphtherie) treten zu Beginn Angeschlagenheit, Übelkeit und Schluckschmerzen auf, häufig verbunden mit Bauch- und Gliederschmerzen; Erbrechen ist eher selten. Zunehmendes Fieber. An den Mandeln entwickelt sich ein gelblich-weißer Belag. Dieser kann sich schnell im ganzen Rachenraum ausbreiten. Ein faulig-süßlicher Geruch ist meist auch vorhanden.

Die Nasendiphtherie tritt bevorzugt bei Säuglingen und Kleinkindern auf, verbunden mit behinderter Nasenatmung, Unruhe und gestörter Nahrungsaufnahme. Seröser oder eitrig-blutiger Schnupfen tritt auf, häufig verbunden mit Gewebszerstörung und Krustenbildung am Naseneingang.

Als Ersterkrankung tritt die Kehlkopfdiphtherie meist im Gefolge der Rachendiphtherie auf. Symptomatisch sind bellender Husten, zunehmende Heiserkeit und Stimmlosigkeit (Aphonie), zusammengefasst als Echter Krupp. Das Einatmen ist erschwert und mit Pfeifgeräuschen (Stridor) verbunden.

Seltenere Diphtherieformen sind die Hautdiphtherie mit Geschwüren und Verletzungen sowie die Bindehautdiphtherie mit blutig-wässriger Absonderung und Membranbildung und häufiger Hornhautbeteiligung.

Im fortgeschrittenen Stadium der Diphtherie weitet sich die Membranbildung rasch und intensiv auf Mandeln, Gaumen, Gaumenzäpfchen und Nasenschleimhaut aus; lokale Lymphknotenschwellungen treten auf.

Ein Lokalinfekt (Nasen-Rachen-Raum, Haut) kann gegen Ende in eine Allgemeinreaktion (toxische Allgemeinkrankheit) übergehen, wodurch andere Organe betroffen werden (siehe Komplikationen).

Untersuchung

Die Diagnose durch einen bakteriologischen Test ist frühestens nach zwölf Stunden zu erhalten. Deshalb muss im Verdachtsfall, besonders bei toxischer Diphtherie, sofort anhand des klinischen Bildes therapiert werden.

Impfung

Die Diphtherieimpfung verhindert einige Jahre lang schwerwiegende Erkrankungen der Geimpften nach einer Infektion, nicht aber die Einnistung (Kolonisation) der Erreger in der Schleimhaut von Rachen und Nase und auf der Haut, so dass auch unter Geimpften Diphtheriesymptome auftreten können, die aber bei weitem nicht so gefährlich sind wie beim klassischen Erscheinungsbild der Erkrankung von Personen ohne Antitoxin-Antikörper. Diese mehr oder weniger asymptomatischen Keimträger können die Erreger an andere Personen oder an Gegenstände weitergeben, die Impfung unterbricht also nicht mit Sicherheit die Infektionskette. Solche Keimträger sollten zur Beseitigung der Erreger antibiotisch behandelt werden.

Therapie

Bei Verdacht auf Diphtherie sollte sofort die Behandlung in einer Klinik erfolgen. Dort erfolgt zur umgehenden Neutralisierung des noch nicht zellgebundenen Toxins die sofortige Gabe von: Antitoxin als passive Immunisierung. Das Antikörperserum bindet die Bakterientoxine und macht sie dadurch unschädlich. Das Antitoxin ist in Deutschland über Medikamentendepots der Bundesländer für toxikologische Notfälle erhältlich. Bei schwerer, mehr als drei Tage Symptome zeigender Infektion zusätzlich hochdosierte Gabe von Antibiotika. Bei Verschluss der Atemwege muss eine endotracheale Intubation oder ein Luftröhrenschnitt erfolgen. Bettruhe für fünf bis sechs Wochen ist notwendig, um die Gefahr einer Herzschädigung zu minimieren. Bei guter und richtiger Behandlung bleiben kaum Schäden und die Letalität ist gering.

Komplikationen

Als toxische Komplikationen infolge einer toxischen Allgemeinkrankheit treten v. a. Schäden an Herz und Nieren sowie eine Polyneuritis auf. Die Herzmuskelentzündung ist mit der Möglichkeit von Reizleitungsstörungen, Herzvergrößerung und Kreislaufversagen verbunden; ein plötzlicher Herztod tritt als „Frühtod“ in der ersten Krankheitswoche oder als „Spättod“ in der Rekonvaleszenz auf.

Die Polyneuritis äußert sich als Lähmung verschiedener Hirnnerven bzw. Hirnnervenäste wie des Nervus facialis oder Nervus recurrens und kann zu einer Lähmung des Gaumensegels, der Augenmuskeln oder zu einer Schluckbehinderung oder auch Schlucklähmung führen, sodass aufgenommene Nahrung über die Nase hochgewürgt werden kann. Die periphere Polyneuritis kann sich in der Regel ein bis drei Monate nach Beginn der Erkrankung entwickeln. Eine Pneumonie tritt bei der Hälfte der Todesfälle auf.

Meldepflicht

In Deutschland sind bezüglich der Diphtherie der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung und der Tod daran namentlich meldepflichtig nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ebenso ist der direkte oder indirekte Nachweis von Toxin-bildendem Corynebacterium namentlich meldepflichtig nach § 7 IfSG, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Meldepflichtig sind die feststellenden Ärzte bzw. Labore nach § 8 IfSG.

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