Hepatitis A

Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis-A-Virus verursachte Infektionskrankheit. Hauptsymptom ist eine akute Entzündung der Leber (Hepatitis). Die Hepatitis A verläuft niemals chronisch und heilt meist ohne Komplikationen spontan aus. Sie wird durch verunreinigtes Trinkwasser, kontaminierte Lebensmittel (zum Beispiel Muscheln) oder als Schmierinfektion übertragen und tritt in gemäßigten Breiten meist als importierte Erkrankung nach einem Aufenthalt in Risikogebieten auf. Eine Impfung bietet einen sicheren Schutz gegen die Hepatitis A.

Erreger

Das Hepatitis-A-Virus (HAV) gehört zur Familie der Picornaviridae, Genus Hepatovirus. Das Genom ist aufgrund der sog. Positivstrangorientierung schon von sich aus infektiös, das heißt unter gegebenen Umständen kann alleine die gereinigte Nukleinsäure eine Infektion bewirken. Das Virus ist in Ländern mit hohen hygienischen Standards selten anzutreffen. Das Virus ist sehr resistent gegen hohe Temperaturen, Säuren und Laugen.

Übertragung

Die Übertragung der Hepatitis-A-Viren erfolgt fäkal-oral durch eine Schmierinfektion (beispielsweise Kot/Urin – über Hand – Mund). Ein hohes Übertragungsrisiko besteht bei entsprechenden Sexualkontakten.

In Ländern mit hohem Hygienestandard erfolgt eine Übertragung vor allem durch Kleinkinder, deren Infektion meist symptomlos verläuft. Das bedeutet, dass sowohl durch engen Personenkontakt als auch durch verunreinigtes Trinkwasser, Säfte oder ungenügend gegarte Nahrungsmittel die Viren übertragen werden können. Ein erhöhtes Risiko stellen fäkaliengedüngtes Gemüse (z. B. Salate) oder auch Meeresfrüchte (z. B. Muscheln) dar. In einigen Muschelarten kann das HAV mehrere Monate persistieren.

Diagnose

Die Diagnose wird klinisch gestellt, der laborchemische Nachweis erfolgt durch die Bestimmung des Anti-HAV-IgM im Serum bei positivem HAV-Gesamt-Immunglubulin oder IgG. Unüblich ist der direkte Erregernachweis von HAV-Antigen oder Virus-RNA mittels RT-PCR im Stuhl. Im Blutserum sind Antigen oder RNA nur für wenige Stunden nachweisbar.

Klinischer Verlauf

Die Inkubationszeit dieses Virus beträgt 15 bis 50 Tage. Die Hepatitis A kann akut über mehrere Wochen bis Monate verlaufen. Verglichen mit anderen Hepatitiden ist diese Erkrankung aber relativ milde. Besonders bei Kindern verläuft sie in der Regel harmlos, oft ganz asymptomatisch. Sie wird niemals chronisch und führt deshalb auch nicht zu einer dauerhaften Schädigung der Leber. Die Zeit der höchsten Infektiosität liegt etwa ein bis zwei Wochen vor dem Ausbruch. Die Patienten sind jedoch bis eine Woche nach Ausbruch infektiös. Obwohl die meisten Erkrankten sich wieder gut erholen, muss doch jeder Zehnte im Krankenhaus behandelt werden. Die Ausheilung geschieht in der Regel in vier bis acht Wochen (selten bis zu 18 Monaten).

Eine HAV-Infektion kann bei Patienten mit vorgeschädigter Leber oder mit einer chronischen HBV- oder HCV-Infektion zu einer kritischen Einschränkung der Leberfunktion führen.

Symptome

Nach einer Zeit von circa 28 Tagen entwickeln sich Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber, Durchfall, Abgeschlagenheit, häufig anikterisch (ohne Gelbsucht), selten schwer ikterisch (schwere Gelbsucht) mit dunklem Urin, hellem Stuhl und möglichem Gallestau.

Therapie

Pädiatrische Leitlinien empfehlen keine kausale Therapie. Symptomatisch ist eine körperliche Schonung angeraten. Leitlinien für Erwachsene existieren nicht.

Impfung und Vorbeugung

Eine Impfung ist möglich und wird Personen mit einem erhöhtem Expositions­risiko empfohlen. Es ist eine passive und aktive Immunisierung möglich. Reine Hepatitis-A-Impfstoffe werden zweimal intramuskulär injiziert. Die zweite Impfung erfolgt nach sechs bis zwölf Monaten und sorgt für den Langzeitschutz, wobei bereits spätestens 14 Tage nach der ersten Impfung Schutz besteht. Kinder können ab zwölf Monaten geimpft werden. Die Schutzwirkung der Impfung hält mindestens zehn Jahre.

Außerdem gibt es Kombinationsimpfstoffe, die zusätzlich gegen Hepatitis B schützen.

Weitere Vorsorgemaßnahmen in Risikogebieten gegen eine Infektion sind:

  • auf Meeresfrüchte, vor allem Muscheln, rohes Fleisch und Fisch möglichst verzichten
  • nur zuvor abgekochtes Leitungswasser trinken
  • keine Eiswürfel in Getränken (da diese oft aus nicht abgekochtem Leitungswasser hergestellt werden)

Meldepflicht

Jede akute Virushepatitis (also auch Hepatitis A) ist nach dem Recht Deutschlands gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtig. Zudem ist auch der Nachweis des Hepatitis-A-Virus nach § 7 IfSG namentlich meldepflichtig, soweit er auf eine akute Infektion hindeutet. Die erste Meldepflicht betrifft vor allem die feststellenden Ärzte, die zweite vor allem die Leitungen von Laboren (§ 8 IfSG).

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