Masern

Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Kinder betrifft. Neben den typischen roten Hautflecken, dem sog. Masern-Exanthem, ruft die Erkrankung Fieber und einen erheblich geschwächten Allgemeinzustand hervor. Diese Kinderkrankheit wird durch das Masernvirus hervorgerufen und kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein durch schwere Verläufe mit Lungen- und Hirnentzündungen.

Erreger

Das Masernvirus ist ein ausschließlich im Menschen vorkommendes (humanpathogenes), etwa 120–140 Nanometer großes einzelsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren (Genus Morbillivirus). Es ist eng mit dem Hundestaupevirus und am engsten mit dem mittlerweile ausgerottetem Erreger der Rinderpest verwandt. Die Übertragung des Masernvirus erfolgt durch direkten Kontakt oder durch Tröpfcheninfektion. Die Infektiosität der Masern besteht drei bis fünf Tage vor dem Ausbruch des Hautausschlags bis vier Tage danach. Das Masernvirus dringt über die Epithelzellen der Schleimhaut des Atemtrakts oder seltener über die Bindehaut der Augen in den Körper ein. Das Virus führt dabei durch die hohe Ansteckungsfähigkeit schon nach kurzer Exposition zu einer Infektion. Die Viren vermehren sich in den regionalen Lymphknoten und breiten sich nach etwa 48 Stunden über die Blutbahn in das retikulohistiozytäre System aus. Dies geht einher mit einem meist kurzen Auftreten des Virus im Blut. Nach etwa 5–7 Tagen kommt es zu einer zweiten Virämie mit anschließender Infektion der Haut und des Atemtrakts. Dadurch werden der charakteristische Hautausschlag (Masernexanthem) und die schnupfenartigen Symptome, Husten und akute Bronchitis ausgelöst.

Symptome und Krankheitsverlauf

Typisch für die Masern ist ein zweiphasiger Krankheitsverlauf: Auf die Inkubationszeit von 8 bis 10 Tagen folgt das drei bis sieben Tage dauernde, uncharakteristische Prodromalstadium, auch Initialstadium genannt. Dieses äußert sich durch eine Entzündung der Schleimhäute des oberen Atemtraktes, teilweise auch des mittleren Atemtraktes als trockene Bronchitis, sowie der Augenbindehäute als Konjunktivitis. Das Beschwerdebild in diesem Krankheitsstadium wird daher auch mit den Worten „verrotzt, verheult, verschwollen“ beschrieben. Dazu kann es zu Fieber bis 41 °C, Übelkeit, Halsschmerzen und Kopfschmerzen kommen. Die nur bei Masern vorkommenden Koplikflecken an der Wangenschleimhaut gegenüber den vorderen Backenzähnen sind eher selten zu beobachten und werden von manchen Autoren zu den atypischen Zeichen einer Maserninfektion gezählt. Diese weißen, kalkspritzerartigen Flecken auf gerötetem Untergrund sind 1–2 mm groß und treten kurz vor dem Erscheinen des späteren Ausschlags auf. Am 12. bis 13. Tag geht die Krankheit in das typische Exanthemstadium über, das oft mit einer typischen Schleimhautrötung am weichen Gaumen beginnt, welches Enanthem genannt wird. Am 14. bis 15. Tag breitet sich ein fleckig-knotiger (makulo-papulöser), zum Teil konfluierender, großfleckiger Ausschlag – typischerweise hinter den Ohren beginnend – innerhalb von 24 Stunden über den ganzen Körper aus. Nach weiteren vier bis fünf Tagen bilden sich die Symptome in der Regel zurück. Als Überbleibsel des Exanthems kann eine kleieförmige Schuppung für kurze Zeit bestehen bleiben. Begleitend treten häufig Lymphknotenschwellungen auf. Bei Erwachsenen verläuft die Krankheit oft schwerer als bei Kindern, obwohl es sich um die gleichen Symptome handelt. Da die Erkrankung bei Erwachsenen schwerer diagnostiziert wird, kommt es zu einer später einsetzenden Behandlung und daraus entstehenden Komplikationen, wie der Masernpneumonie. Der Fieberverlauf der Erkrankung ist häufig zweigipflig, wobei der erste Gipfel während des Prodromal-, der zweite während des späteren Exanthemstadiums auftritt. Dazwischen kommt es oft zu einer kurzen Entfieberung. In unkomplizierten Fällen folgt eine rasche Erholung und eine lebenslang anhaltende Immunität.

Komplikationen

Während zwei Drittel der Erkrankungen unkompliziert verläuft, treten bei etwa 20–30 % der Fälle zusätzliche Begleiterscheinungen und Komplikationen auf, wobei Durchfall, Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen die häufigsten sind. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Komplikationen wie die Masernpneumonie, die Meningoenzephalitis, die Subkutane sklerosierende Panenzephalitis, eine Schwächung des Immunsystems sowie die Konjunktivitis.

Diagnose

Die Diagnose anhand des Krankheitsbildes, insbesondere des „typischen“ Masernexanthems, ist aufgrund des zunehmend selteneren Vorkommens und untypischer Verlaufsbilder mit einer großen Fehlerhäufigkeit behaftet, so dass zusätzliche Untersuchungen notwendig sind, um die Krankheit sicher diagnostizieren zu können. Hier stehen Blutuntersuchungen im Vordergrund. Im Epidemiefall kann die Diagnose dennoch häufig klinisch gestellt werden, insbesondere von erfahrenen Untersuchern.

Differenzialdiagnose

Differenzialdiagnostisch kommen bei der klinischen Diagnose am ehesten Scharlach und Röteln in Betracht. Bei Scharlach beginnt der eher feinfleckige Ausschlag in der Leisten- oder Achselregion und steigt von dort zum Kopf auf, wo er das Mund-Kinn-Dreieck auslässt. Typisch ist auch die sogenannte Himbeerzunge und eine Rachenentzündung. Die Röteln zeigen meist ein nur mildes Krankheitsbild mit mäßigem Fieber und einem schwachen, nichtkonfluierenden Exanthem an Hals und Brust. Hier ist eine starke Schwellung der im Nacken gelegenen Lymphknoten typisch. Neben diesen Erkrankungen kommen auch Ringelröteln, Pfeiffer-Drüsenfieber, Toxoplasmose, Infektionen mit Mykoplasmen, das Kawasaki-Syndrom und Arzneimittelallergien in Frage. Durch den Nachweis spezifischer Antikörper bei Vorhandensein von anti-Masern-IgM-Antikörpern lassen sich diese Krankheiten ausschließen.

Meldepflicht

In Deutschland sind seit 2001 laut § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Krankheitsverdacht, die Erkrankung an und der Tod durch Masern meldepflichtig, ebenso nach § 7 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis des Masernvirus. Zudem ist auch die Erkrankung oder der Tod an einer SSPE infolge einer Maserninfektion meldepflichtig (§ 6 Absatz 2 Satz 1 IfSG). Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind bei Kenntnis von Erkrankungsfällen nach § 34 IfSG zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Bei Krankheitsverdacht oder tatsächlicher Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen.

Therapie

Eine spezifische antivirale Therapie gegen das Masernvirus existiert nicht. In der akuten Krankheitsphase soll Bettruhe eingehalten werden. Als symptomatische Therapie können fiebersenkende Medikamente, sog. Antipyretika und Hustenmittel, also Antitussiva eingesetzt werden. Da der Körper bei Fieber einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf hat, sollte unbedingt viel getrunken werden. Bakterielle Superinfektionen wie eine Mittelohr-  oder Lungenentzündung werden mit Antibiotika behandelt. Die Impfung gegen Masern gilt als die effektivste Methode, um das Auftreten der Krankheit zu verhindern. In Deutschland, Europa und Nordamerika wird die Impfung in aller Regel als Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) oder Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung (MMRV) mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt.

Masern und Schwangerschaft

Der Kenntnisstand über mögliche Schäden einer Maserninfektion während einer Schwangerschaft ist nur unzureichend. Möglicherweise erhöht die Erkrankung die Rate der Komplikationen bei der Mutter, ein fruchtschädigender Einfluss der Masern kann im Moment weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, wird jedoch im Falle des Bestehens für sehr klein gehalten. Ein typisches Fehlbildungsmuster wie bei den Röteln besteht nicht. Es kann zu einer Frühgeburt oder einem Spontanabort kommen. Eine Erkrankung während der Geburt muss nicht notwendigerweise eine Infektion des Neugeborenen verursachen. Solche perinatal erworbene Masern gehen beim Kind jedoch mit erhöhten Komplikationsraten einher. Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt und ist deshalb in der Schwangerschaft nicht angezeigt.

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